Das Fecht-Gärtel und die Familie Fecht

1851 - Der Antrag an des Großherzogliche Amtsrevisorat

00 -01a-AbschriftAmtsrevisorat1852

Ein kleiner Ausflug in die Geschichte der Amtsbezeichnungen im Großherzogtum Baden Teil 1

Das Amtsrevisorat war im 18. Jahrhundert eine Besonderheit im Großherzogtum Baden.

Das Amtsrevisorat wurde in Baden mit Gesetz vom 26. November 1809 eingeführt.

Die Amtsrevisorate hatten folgende Aufgaben:

Ausfertigung von Verträgen und Testamenten sowie der Inventuren, Teilungen, Vermögensübergaben und die Abwicklung von Konkursen

Auch wurden dort die Grund- und Pfandbücher geführt.

Ebenso hatten sie die Pflegschafts-, Zunft-, Stiftungs- und Almosenrechnungen zu prüfen.

Weiterhin waren sie für die Brandversicherungsverwaltung zuständig.

Zu guter Letzt oblag es ihnen auch Statistiken (Aufstellungen) über die Bevölkerung und - ganz wichtig - den Viehbestand zu machen.

Der Amtsrevisor war dem jeweiligen Bezirksamt unterstellt und beschäftigte meistens mehrere Schreiber.

Ein großer Teil seiner Arbeit entstand im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Durch Verordnung wurden vom 25. November 1841 wurden die Amtsrevisorate in Notariate umbenannt und die Geschäfte und Dienstverhältnisse neu geregelt.

Hier geht es direkt zu den Originalkopien der Genehmigung

© Bernd Meyer-Brockel